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Förderung von Qualifizierung Soloselbständiger
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Mitte 2023 ein Förderprogramm aufgelegt, dass Wachstumsimpulse für Solo-Selbständige schaffen soll. Solche, die sich ab zwei Jahren nach Gründung auf der Suche nach ihren Potentialen befinden, stoßen ggf. z.B. in kaufmännischer Richtung auf Weiterbildungsbdarf.
Hier sind dann Zuschüsse möglich, die Maßnahmen bei entsprechender Trägern kozufinanzieren.
Wie das funktioniert, erfahren Sie bei uns, Ihrer lokalen IHK, oder Wirtschaftsförderung. Alternativ gibt es derzeit in NRW wenige Anlaufstellen, u.a. Köln-Business Wirtschaftsförderung Köln, Regionalagentur Münsterland Münster-Greven.
Das Programm hat eine Laufzeit bis April 2026, die letzten Anträge auf sog. Qualifizierungsschecks sind bis zum 31.10.2025 möglich. Dies ist also der letzte Zeitpunkt für ein Kontaktgespräch mit uns vor Ort.
Zielgruppe:
Hauptberufliche, mindestens 2 Jahre auf dem Markt:
Mindestens 51% der Einkünfte der Soloselbständigen muss sich aus dem (haupt)gewerblichen oder freiberuflichen Kontext ergeben (inklusive GeschäftsführerInnen-Gehälter, sowie Einkünfte aus befristeter Arbeit)
Ziel:
Maßnahmen:
Förderumfang:
Ausschlüsse:
Nicht geförderte Weiterbildungen und sonstige Regelungen entnehmen Sie bitte den FAQ´s im Download auf der rechten Seite.
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMAS/kompass.html