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Umsatzsteuer
Umsatzsteuersätze in der Europäischen Union
Die Merkblätter des Bundeszentralamts für Steuern Umsatzsteuer im In- und Ausland finden Sie hier
Bestätigungsverfahren: Onlineservice zur USt.-Identnummer
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bestätigt gemäß § 18e Nummer 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Unternehmern die Gültigkeit einer USt-IdNr. (einfache Bestätigung) sowie den Namen und die Anschrift der Person, der die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde (qualifizierte Bestätigung).
Weitere Informationen dazu sind auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern abrufbar:
www.bzst.de
Bestätigung von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ist unter folgendem Link möglich:
http://evatr.bff-online.de
Antrag auf Erteilung oder erneute Zusendung einer bereits erteilten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist mit dem Formular "Vergabe einer USt-ID" möglich:
www.formulare-bfinv.de
Weiterführende Informationen und Merkblätter zur Umsatzsteuer in der EU und zur Umsatzsteuer bei Ausfuhren in Drittländer sind unter Recht und Steuern (dort im Downloadbereich) abrufbar: