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Selbstständige Gewerbetätigkeit von ausländischen Staatsangehörigen
Staatsangehörige aus den nicht zur EG gehörenden Ländern benötigen für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland grundsätzlich eine Genehmigung der örtlichen Ausländerbehörde. Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg berät ausländische Interessenten und nimmt zu den Anträgen gegenüber den Ordnungsbehörden gutachtlich Stellung.
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